(Bild in Lizenz von Lieselotte van der Meijs – imagebank.sweden.se) In vielen Ländern sind Autofahrer dazu verpflichtet, tagsüber das Abblendlicht einzuschalten. Versäumen sie das, drohen ihnen zum Teil hohe Bußgelder. In Schweden ist das nicht anders. Das Besondere: Hier dürfen auch Tagfahrleuchten verwendet werden. Aber wer kennt schon den Unterschied zwischen Tagfahrlicht und Abblendlicht?
Abblendlicht und Tagfahrlicht – der Unterschied
Blicken wir kurz auf die Gesetzgebung: Seit Februar 2011 müssen gemäß der EU-Richtlinie 2008/89/EG alle Fahrzeuge, die neu auf den Markt kommen, mit einem speziellen Tagfahrlicht ausgestattet sein. Fahrzeuge, die kein Tagfahrlicht ab Werk mitbringen, müssen jedoch nicht mit einem Tagfahrlicht nachgerüstet werden. Als Fahrzeughalter kannst Du freiwillig nachrüsten.
Nun zu dem, was Tagfahrlicht und Abblendlicht unterscheidet:
- Das Tagfahrlicht ist eine zusätzliche Beleuchtung, die im Gegensatz zum Abblendlicht nur tagsüber bei guten Sichtverhältnissen verwendet werden darf. Sie ist zudem sehr verbrauchsarm und langlebig. Tagfahrleuchten reichen nicht aus, um die Umgebung zu erhellen, sie sorgen aber dafür, dass Dein Fahrzeug besser gesehen wird.
- Das Abblendlicht ist der Scheinwerfer, der bei Dämmerung und Dunkelheit eingeschaltet wird, um die Straße zu beleuchten, ohne den Gegenverkehr zu blenden.
Merke Dir: Das Abblendlicht darf nicht zusammen mit dem Tagfahrlicht verwendet werden!
Was besagt die Lichtpflicht in Schweden?
Das Tagfahrlicht beleuchtet das Fahrzeug und erhöht so die Sicherheit, ohne dass Du (tagsüber) das Abblendlicht einschalten musst. Dass man dazu verpflichtet sein könnte, ist vielen Deutschen nicht bewusst, da es hierzulande keine entsprechende Regelung gibt. In Schweden und siebzehn weiteren europäischen Ländern wie Dänemark, Schweiz, Polen, Norwegen, Tschechien, Finnland u. a. gibt es jedoch eine durchgehende Lichtpflicht! Das heißt, wer ohne Licht im Straßenverkehr unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld rechnen. In Schweden fällt es mit rund 50 Euro noch moderat aus, in Norwegen mit knapp 200 Euro dagegen schon üppig.
Weil ich mir die Frage bei der ersten Schwedenreise selbst gestellt habe, möchte ich noch etwas zum Rücklicht sagen: Solltest Du etwas Anderslautendes gehört haben, ist es falsch. Die Lichtpflicht gilt nicht für die Rücklichter! Dein Fahrzeug muss lediglich von vorn, also aus dem Gegenverkehr heraus, gut sichtbar sein – entweder über das Abblendlicht oder über das Tagfahrlicht.
Autofahren in Schweden – am besten ohne Alkohol!
Die Lichtpflicht ist nicht die einzige Verkehrsregel in Schweden, mit der Du Dich anfreunden solltest. Ganz wichtig ist das Thema Alkohol am Steuer: Es drohen Führerscheinentzug und eine strafrechtliche Anzeige, wenn Du alkoholisiert am Steuer erwischt wirst. Die Promillegrenze liegt bei 0,2 ‰. Bei einem Unfall unter Alkoholeinfluss kann eine Freiheitsstrafe von bis zu sechs Jahren verhängt werden.
Seit 2010 gibt es in Deutschland eine situative Winterreifenpflicht. Ich hoffe, Du hast davon gehört. Wenn Du im Winter nach Schweden fahren möchtest, solltest Du wissen, dass es dort eine temporäre Winterreifenpflicht gibt: Im Zeitraum Dezember bis März müssen Winterreifen aufgezogen werden. Zu Deiner eigenen Sicherheit kannst Du Reifen mit Spikes aufziehen. Denn im Gegensatz zu Deutschland wird auf schwedischen Straßen nicht gesalzen. Der Schnee wird nur weggeschoben. Bei wechselhaftem Wetter werden so die Straßen schnell zur Rutschbahn. Die meisten Schweden haben daher in den Wintermonaten nicht gewöhnliche Winterreifen, sondern Reifen mit Spikes (auf Schwedisch: Dubbdäck) und fahren zudem ein Allradfahrzeug. Die Fahrweise gibt schnell Aufschluss darüber, wer ohne Spikes unterwegs ist.
Hast Du noch Fragen zu den schwedischen Verkehrsregeln im Allgemeinen – und zur Lichtpflicht im Speziellen? Dann nutze gerne die Kommentarfunktion unter diesem Beitrag! Gerne kannst Du auch von Deinen Erfahrungen mit dem Verkehrsverhalten der Schweden berichten.
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Was gilt für Oldtimer? Keine Lichtpflicht? Ich sehe auf Videos und Real auch viele Oldies herumfahren, die kein licht an haben.
Hej Fritzi,
Oldtimer, bei denen kein Tagfahrlicht vorhanden ist, sollten bei Tage das herkömmliche Abblendlicht einschalten. Nur wenn der Oldtimer werksseitig überhaupt keine Scheinwerfer hat, kann man für ihn eine Befreiung von der Lichtpflicht beantragen. Dann darf das Gefährt allerdings auch nur bei Tage (und bei entsprechenden Lichtverhältnissen) gefahren werden.
Blau-gelbe Grüße – S.